Restwertbörse für Auto & Kfz
Fahrzeug-Restwerte,
Pkw, Lkw, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger: Restbid bringt Unfall-, Hagel- und Totalschaden-Fahrzeuge zu geprüften Aufkäufern — verdeckt, verbindlich, mit gerichtsfestem Restwertnachweis.
Im Aufbau: Einstellen und Bieten derzeit kostenlos.
Pkw
Kombi, Hagelschaden

- Objekt-Nr.
- RB-2026-0142
- Standort
- 44135 Dortmund, DE
- Gebotsfrist
- noch 3 Tage
Verdeckte Gebote
- Bieter B-10200.000 €
- Bieter B-07800.000 €
- Bieter B-11400.000 €
Höchstgebot nach Fristende
11.200 €bindend — 4 Wochen Abholgarantie
Ablauf
Von der Einstellung zum Restwertnachweis
Jeder Schritt wird mit Zeitstempel dokumentiert — die Gebotsübersicht ist als Nachweis für Gutachten und Regulierung verwendbar.
- Tag 0
Objekt einstellen
Fotos, Zustandsbeschreibung, Standort und optional der Gutachtenauszug. Gebotsfrist festlegen — fertig.
- Tag 1–5
Verdeckte Gebote laufen ein
Geprüfte gewerbliche Bieter geben verdeckte Gebote ab. Niemand sieht die Gebote der anderen — es zählt die echte Zahlungsbereitschaft.
- Fristende
Gebote werden bindend
Jedes Gebot gilt 4 Wochen. Der Bieter verpflichtet sich, das Objekt zum Gebotspreis abzuholen.
- Danach
Restwertnachweis als PDF
Gebotsübersicht mit Beträgen, Zeitstempeln und Bieterfirmen — belastbar dokumentiert für Gutachten und Versicherer.
Für wen
Zwei Seiten, ein Marktplatz
Für Einsteller
Kfz-Sachverständige · Versicherer · Autohäuser · Flotten & Leasing
- Belastbare Restwerte für Gutachten und Totalschadenabrechnung
- Gerichtsfeste Gebotsdokumentation mit PDF-Restwertnachweis
- Kein Verkaufszwang — Sie entscheiden nach Fristende
Für Bieter
Aufkäufer · Autohändler · Verwerter · Exporteure
- Unfall- und Hagelfahrzeuge direkt aus Gutachten und Regulierung
- Verdeckte Gebote — kein Hochtreiben wie in offenen Auktionen
- Zuschlag zum eigenen Gebotspreis mit 4 Wochen Abholgarantie
Zwei Bereiche
Alle Fahrzeugklassen
Vom Pkw mit Hagelschaden bis zur verunfallten Sattelzugmaschine — jedes Fahrzeug erreicht die passenden Aufkäufer.
- 01
Pkw
- 02
Lkw & Nutzfahrzeuge
- 03
Motorräder
- 04
Wohnmobile & Caravans
- 05
Anhänger
- 06
Sonstige Fahrzeuge
Verbindlichkeit
Gebaut für belastbare Ergebnisse
- Nur geprüfte Bieter
- Jeder Bieter weist sein Gewerbe nach und wird manuell freigeschaltet. Reines B2B — kein Widerrufsrecht, keine anonymen Gebote.
- 4 Wochen Bindefrist
- Mit Fristende wird jedes Gebot verbindlich: Abholung zum Gebotspreis, bestätigt bei der Gebotsabgabe. Wer nicht einhält, wird gesperrt.
- Lückenlose Dokumentation
- Jede Aktion wird mit Zeitstempel protokolliert. Die Gebotsübersicht gibt es als PDF-Restwertnachweis fürs Gutachten.
FAQ
Häufige Fragen zur Kfz-Restwertbörse
Welche Fahrzeuge kann ich einstellen?
Pkw, Lkw und Nutzfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger — insbesondere mit Unfall-, Hagel-, Brand- oder Motorschaden sowie wirtschaftliche Totalschäden. Auch fahrbereite Gebrauchtfahrzeuge zur Restwertermittlung.
Wie verbindlich sind die Gebote?
Jedes Gebot ist ab Fristablauf 4 Wochen (28 Kalendertage) bindend. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abholung und Zahlung zum Gebotspreis — wer nicht einhält, wird gesperrt.
Wer sieht mein Fahrzeug und die Gebote?
Nur registrierte, manuell geprüfte gewerbliche Teilnehmer sehen die Objekte. Die Gebote sind verdeckt: Kein Bieter sieht die Gebote der anderen — erst nach Fristablauf steht das Höchstgebot fest.
Eignet sich der Restwertnachweis für das Gutachten?
Ja. Der PDF-Restwertnachweis dokumentiert alle Gebote mit Zeitstempeln und Bieterdaten und ist als Nachweis gegenüber Versicherern und Gerichten konzipiert.
Was kostet die Restwertermittlung?
Für Einsteller kostet die Restwertermittlung 15 € netto je Objekt, die Registrierung ist kostenlos. Im laufenden Pilotbetrieb werden noch keine Entgelte berechnet.
Wie lange muss ein Fahrzeug in der Restwertbörse eingestellt sein?
Nach gängiger Praxis und Rechtsprechung reichen 24 Stunden Einstellzeit aus, da die meisten Gebote zügig eingehen. Bei Restbid legen Sie die Gebotsfrist frei fest — üblich sind 3 bis 7 Tage, um den vollen Bieterkreis zu erreichen.
Muss der Geschädigte das Höchstgebot aus der Restwertbörse annehmen?
Nein. Der Geschädigte darf sich nach der BGH-Rechtsprechung grundsätzlich auf den vom unabhängigen Sachverständigen ermittelten regionalen Restwert verlassen. Das Höchstgebot bindet den Bieter — nicht den Fahrzeughalter.
Wie schnell liegen die ersten Gebote vor?
Freigeschaltete Bieter werden bei jedem neuen Objekt sofort per Rundmail informiert — erste Gebote gehen daher meist innerhalb weniger Stunden ein. Das Höchstgebot steht mit Ablauf der Gebotsfrist fest.
Bereit für belastbare Restwerte?
Registrieren Sie sich jetzt — nach manueller Prüfung Ihres Gewerbes werden Sie freigeschaltet und können einstellen oder bieten. Im Pilotbetrieb komplett kostenlos.
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